Heiratsagentur Karina®

Strandhochzeit in Dänemark

Wichtige Tipps

Überall...

... kann man in Dänemark heiraten, allerdings ist es von Kommune zu Kommune unterschiedlich, wie viel Tage die Aufenthaltsdauer vor der Hochzeit beträgt (von 0 bis 1 Tag) und welche Dokumente vorgelegt werden müssen.

Eine Legalisierung/Apostille der Heiratsurkunde...

... wird von den Behörden in Deutschland (von der Ausländerbehörde oder vom Standesamt bei einer Namensänderung und von deutschen Konsulaten) und im Ausland (z.B. für die Registrierung der Eheschließung im Herkunftsland des nicht-deutschen Ehepartners) verlangt. Sie können gern unseren Apostillenservice nutzen.

Personen, die mit einem Touristen- oder Besuchsvisum heiraten...

... erhalten den Aufenthaltstitel für Deutschland oder für ein anderes Schengenland meist nicht direkt nach der Eheschließung ausgestellt, sondern werden nach dem neuen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 28.08.2007-Link leider meist in ihre Heimatländer zurückgeschickt und müssen dort bei einem deutschen Konsulat einen Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum stellen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und wir empfehlen, einen engagierten Rechtsanwalt Info_Link mit Schwerpunkt Ausländerrecht zu konsultieren. Oder besuchen Sie die kostenlosen Beratungsstellen des Migrations-/Integrationsbeauftragten Ihres Bundeslandes Info Link. Dies gilt nicht für s.g. Positiv-Länder wie Australien, Brasilien, Kanada, USA und einige mehr. Bürger dieser Staaten erhalten den Aufenthaltstitel in der Regel direkt in Deutschland von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt.

Als Student/-in oder Au-Pair oder Inhaber einer Blauen Karte...

... besitzt man eine Aufenthaltserlaubnis, mit der man in Dänemark heiraten und die man nach der Trauung direkt in Deutschland in einen ständigen Aufenthaltstitel umwandeln lassen kann.

Trauzeugen...

... werden in der Regel auch für Trauungen am Strand kostenlos vom Standesamt gestellt.

Eine Namensänderung bei der Eheschließung...

... wird in Dänemark seit dem 01.04.2006 nicht mehr vorgenommen. Diese können Sie nach der Trauung in Deutschland beim Bürgeramt bzw. Standesamt oder bei der zuständigen Behörde bzw. Botschaft oder Konsulat Ihres Heimatlandes beantragen. Sie benötigen dazu meist eine mit einer Apostille beglaubigte Heiratsurkunde.

Scheidungsurteile oder Scheidungsurkunden...

... aus Nicht-EU Ländern, müssen unbedingt entweder mit einer Apostille oder aber vom Justiz- und vom Außenministerium sowie von der dänischen Botschaft in dem entsprechenden Land beglaubigt bzw. legalisiert werden! Ausnahmeländer: alle EU-Staaten sowie Australien, Kanada, Neuseeland, Türkei, Serbien, Mazedonien, Montenegro und die USA.

Die dänische Heiratsurkunde...

...ist eine internationale Heiratsurkunde, die in den fünf Sprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch ausgestellt wird. Die Urkunde muss möglichst mit einer Apostille beglaubigt werden. Diese Apostille erhält man jederzeit auch auf dem Postweg vom Legalisationsbüro in Kopenhagen. Für den Gebrauch der Urkunde in Nicht-Apostillen-Länder wie z.B. China, Kamerun, Indonesien, Thailand, Vietnam etc. muss auf der entsprechenden Botschaft in Kopenhagen anschließend eine Überbeglaubigung ausgestellt werden.