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Heiratsagentur Karina®

Blitzhochzeit in Dänemark

 

Erforderliche Dokumente:

Es gibt neue Regel in Dänemark. Sie müssen bitte Kopien/Fotos in bester Qualität der unten aufgelisteten Dokumente senden - gerne mit WeTransfer – LINK

Hier finden Sie eine Anleitung-Link zum Scannen und Fotografieren von Dokumenten.

Dokumente, die die deutschen Staatsangehörigen und Personen mit Aufenthaltstitel/-Erlaubnis und Wohnsitz in Deutschland benötigen:

 

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass;

 

2. Einfache Meldebescheinigung; eine "Erweiterte Meldebescheinigung" mit Familienstandangabe, Muster (Link) wird nicht mehr benötigt

 

3. Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis, Studenten- oder AuPair-Visum, gegebenenfalls Fiktionsbescheinigung von Bürgern aus Drittländern;

 

4. Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder ein Nachweis über die Auflösung der Ehe.

 

 

Dokumente, die Bürger mit Wohnsitz in anderen EU-Mitgliedsländern benötigen:

 

1. Gültiger Reisepass oder ID-Karte;

 

2. Ledigkeitsnachweis, wird nicht mehr verlangt

 

3. Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Scheidungsurkunde oder einen anderen Nachweis über die Auflösung der Ehe.

 

4. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder auch Inlandspass oder ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Brief einer Bank

 

Dokumente, die Personen mit Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten benötigen:

1. Gültiger Reisepass mit Schengen-Visum bzw. Einreisestempel, wenn aus einem visafreien Land kommend; die 90 Tage Regelung muss unbedingt beachtet werden!

 

2. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder auch Inlandspass oder ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Brief einer Bank oder die Verpflichtungserklärung des einladenden Partners

 

3. Eine Ledigkeits-/Familienstandbescheinigung wird nicht mehr verlangt

 

4. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Scheidungsurkunde mit Registrationsnummer bzw. Sterbeurkunde jeweils mit Apostille bzw. Beglaubigung/Legalisation;

 

Achtung - für alle Paare: Falls Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder besitzen, senden Sie bitte auch deren Geburtsurkunden/Geburtregister und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungsbescheinigungen

 

Wichtig: Zusätzlich müssen Sie bitte das Auftragsformular-LINK und die Vollmacht-LINK u.a. mit Ihren beiden eigenen jeweils unterschiedlichen Mobil-Telefonnummern unf E-mail Adressen ausfüllen und unterschreiben.

 

Hier finden Sie den Aufenthaltsrechner(link)

 

 

Beglaubigung/Legalisation: Entweder mit einer Apostille, wenn das Dokument aus einem s.g. Apostillenland (Link) stammt, oder legalisiert vom Innen- oder Justizministerium und vom Außenministerium sowie vom dänischen Konsulat im Herkunftsland. Eine Beglaubigung durch ein deutsches Konsulat ist nicht mehr ausreichend. Einen Überblick aller dänischer Botschaften und Konsulate finden Sie hier Dänische Botschaften Weltweit (Link)

 

Dokumente aus Mitgliedsländern der EU sowie aus Australien, Kanada, Neuseeland, Türkei und USA, Serbien, Mazedonien und Montenegro müssen nicht beglaubigt werden.

 

Sollten Sie nicht alle Dokumente in der oben beschriebenen Form vorlegen können, finden wir meist eine Lösung!

 

Alle Unterlagen müssen in deutscher, englischer oder dänischer Sprache abgefasst sein. Übersetzungen der ausländischen Dokumente müssen notariell beglaubigt, oder von einem beeidigten Übersetzer, z.B. in Deutschland, übersetzt sein. Auch Übersetzungen, die außerhalb Europas angefertigt werden, müssen mit Apostillen oder entsprechenden Beglaubigungen von einer dänischen Botschaft versehen werden.

Alle Dokumente müssen als Kopien in bester Qualität und in Farbe gescannt oder fotografiert an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.geschickt werden. Oder Sie senden die Daten mit WeTransfer - Link . Per WhatsApp bitte nur Dateien im PDF Format senden an +49 163 439 19 83. Hier finden Sie eine Anleitung-Link zum Scannen und Fotografieren von Dokumenten.

Wichtig:

Aus wichtigen persönlichen Gründen können Sie einen bereits vereinbarten Trauungstermin innerhalb von 2 Monaten sogar einmal kostenlos verschieben.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Heiratstermin nicht wahrnehmen, sind die vereinbarten Gebühren in voller Höhe zu bezahlen und es werden keine an unsere Agentur bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet.

Sollten Sie nach Erteilung der Heiratslizenz auf Ihre Trauung verzichten, und kein Trauungstermin reserviert worden sein, berechnen wir für unsere Bemühungen 355 € Prüfgebühren. Siehe auch die AGB